Der Verein wurde im Januar 2004 von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts gegründet. Er ist als gemeinnützig anerkannt und selbstlos tätig. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Mitglied kann jede natürliche Person und jede Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 30 Euro. Der Beitrag von Vereinigungen (juristischen Personen) wird im Einzelfall vereinbart. Der Mitgliedsbeitrag dient der Förderung der vom Verein veranstalteten Konzerte, Vorträge und Kunstausstellungen.
Ein Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei Planung und Vorbereitung der Veranstaltungen. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand berufen.
Der Verein lebt vom altruistischen Einsatz seiner Mitglieder und seiner Organe. Seine Ziele lassen sich nur mit aktiver Hilfe und wirtschaftlicher Förderung realisieren. Spenden von natürlichen und juristischen Personen sind steuerlich absetzbar und stets willkommen.
Die Ziele
Das wohl schönste Gerichtsgebäude Deutschlands steht inmitten des Musikviertels in Leipzig, in unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ und der Hochschule für Grafik und Buchkunst. Es bietet einen außergewöhnlichen Rahmen für anregendes und aufregendes Kunsterleben.
Die historischen Sitzungssäle eignen sich mit ihrer guten Akustik besonders für Konzerte und Lesungen. Soweit es der Justizbetrieb erlaubt, veranstaltet der Verein Kunst und Justiz hier Aufführungen musikalischer, literarischer und darstellender Werke mit namhaften Künstlern. Seine Aktivitäten sind Teil einer behutsamen Öffnung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts nach außen.
Die Veranstaltungen befolgen den hohen Anspruch des Kunst- und Musikgeschehens in Leipzig. Sie wollen das kulturelle Leben um eine Note ergänzen. Zugleich bilden sie eine Brücke der Verständigung für Bürger und Gericht über das Medium der schönen Künste.